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Wir vertreten Sie in

  • Dienstrechtsverfahren in allen Instanzen (von den Behörden bis zu den Höchstgerichten)

  • Disziplinarverfahren in allen Instanzen (von den Disziplinarkommissionen bis zu den Höchstgerichten)

  • Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere Vertragsbediensteter, vor den Arbeits- und Sozialgerichten durch alle Instanzen

  • Strafverfahren, die im dienstlichen Zusammenhang stehen

  • Zivilverfahren, die in Verbindung mit dienstrechtlichen Thematiken stehen, wie beispielsweise Amtshaftungsverfahren oder Schadenersatzverfahren

In allen Fällen setzen wir uns konsequent für Ihre Rechte ein – vertraulich, transparent und mit Nachdruck.

Dienstrecht

Das Dienstrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen öffentlich Bediensteten und ihrem Dienstgeber. Wir vertreten Sie in allen dienstrechtlichen Belangen vor Behörden sowie den Verwaltungs- und Zivilgerichten.

Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht regelt die rechtlichen Maßnahmen, die gegen öffentlich Bedienstete ergriffen werden können, wenn sie gegen ihre dienstlichen Pflichten verstoßen. Wir vertreten Sie sowohl vor den Disziplinarkommissionen als auch in weiterer Folge vor den Gerichten.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Da Vertragsbedienstete ihre Ansprüche vor den Arbeitsgerichten geltend zu machen haben, vertreten wir im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen.

Strafrecht

Das Strafrecht regelt grundsätzlich, welche Handlungen als Straftaten gelten und welche Strafen dafür verhängt werden können. Wir vertreten in Strafverfahren, in denen die strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Beamter/in oder Vertragsbedienstete/r stehen.

​Vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch

Wir weisen darauf hin, dass wir keine kostenlosen Erstgespräche anbieten. Jede von uns erbrachte Leistung ist nach entsprechender Vereinbarung zu honorieren. Im Zweifelsfall wird nach dem Rechtsanwaltstarifsgesetz und des Allgemeinen Honorarkriterien abgerechnet. 

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​Vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch

Wir weisen darauf hin, dass wir keine kostenlosen Erstgespräche anbieten. Jede von uns erbrachte Leistung ist nach entsprechender Vereinbarung zu honorieren. Im Zweifelsfall wird nach dem Rechtsanwaltstarifsgesetz und des Allgemeinen Honorarkriterien abgerechnet. 

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Riedl Partner Rechtsanwälte GmbH

Franz Josefs Kai 5 /Dachgeschoß

A-1010 Wien

T: +43-1-512 44 64

F: +43-1-512 74 58

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Über uns

Unsere moderne Wiener Rechtsanwaltskanzlei mit klarem Fokus auf das Öffentliche Recht zählt seit Jahrzehnten zu den führenden Ansprechpartnern im Dienst- und Disziplinarrecht. Wir vertreten Beamt:innen und Vertragsbedienstete aller Verwaltungsebenen vor sämtlichen Gerichten und Behörde. Dabei liegt unsere Stärke in der Verbindung von frischer Perspektive und langjähriger Erfahrung. Als junges, eingespieltes Team arbeiten wir effizient, digital und lösungsorientiert – stets auf Grundlage der fundierten Expertise unserer Kanzleigründer.

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Dr. Victoria Treber-Müller

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Mag. Michael Mössler

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Mag. Sarah Bessert

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